Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Unserer Sozietät ist es erlaubt, Sie im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof (BFH), und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH).

„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906