Buchführung

Unabhängig davon, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht, versetzt Sie eine ordentliche und ordnungsgemäße Buchführung in die Lage, sich jederzeit über die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens informieren zu können.

Der Begriff Buchführung umfasst in unserem Hause daher neben dem Sortieren, Kontieren und Buchen der uns eingereichten Belege:

„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906