Auch in der Finanzverwaltung sitzen nur Menschen. Da Menschen aber nicht unfehlbar sind, ist es umso wichtiger die Bescheide – selbst wenn die betreffenden Erklärungen von einem Steuerberater gefertigt wurden – auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Auch fehlerhafte Bescheide erwachsen nämlich in Bestandskraft, wenn nicht rechtzeitig, zum Beispiel im Rahmen eines Einspruchs, gegen sie vorgegangen wird. Um unseren Mandanten eine möglicherweise zu hohe Steuerfestsetzung zu ersparen, bitten wir Sie, uns umgehend diese Bescheide zwecks Prüfung zukommen zu lassen.
Es heißt: „Was du ererbt hast von Deinen Vätern – erwirb es, um es zu besitzen.“ Es heißt nicht: „Erwirb es, um es zu versteuern.“
Jürgen Möllemann, 15.07.1945-05.06.2003, ehem. deutscher Vizekanzler