Die Lohnbuchführung ist neben steuerlichen Vorschriften auch stark von arbeitsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften geprägt. Durch die enge Verzahnung zum Steuerrecht, und aufgrund der Tatsache dass wir als Steuerberater regelmäßig mit dieser Materie befasst sind, sind wir in der Lage, Sie auch in diesem Tätigkeitsfeld tatkräftig zu unterstützen.
Die Lohnabrechnung umfasst bei BLUT3 zum Beispiel die folgenden Tätigkeiten:
„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“
Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906