Buchführung

Unabhängig davon, ob eine Buchführungspflicht besteht oder nicht, versetzt Sie eine ordentliche und ordnungsgemäße Buchführung in die Lage, sich jederzeit über die aktuelle wirtschaftliche Situation Ihres Unternehmens informieren zu können.

Der Begriff Buchführung umfasst in unserem Hause daher neben dem Sortieren, Kontieren und Buchen der uns eingereichten Belege:

Es heißt: „Was du ererbt hast von Deinen Vätern – erwirb es, um es zu besitzen.“ Es heißt nicht: „Erwirb es, um es zu versteuern.“

Jürgen Möllemann, 15.07.1945-05.06.2003, ehem. deutscher Vizekanzler