Die Vertretung im finanzgerichtlichen Verfahren

Unserer Sozietät ist es erlaubt, Sie im gesamten finanzgerichtlichen Verfahren zu vertreten. Diese Vertretung umfasst die Vertretung vor den Finanzgerichten, dem Bundesfinanzhof (BFH), und dem Europäischen Gerichtshof (EUGH).

„Jede neue Steuer hat etwas erstaunlich Ungemütliches für denjenigen, der sie zahlen oder auch nur auslegen soll.“

Otto Graf von Bismarck, 1815-1891, 1. Kanzler des Deutschen Reiches