Beratung zum Vererben und Schenken

Es gibt wohl niemanden, der gerne über den Tod nachdenkt. Wer sich jedoch im Leben Gedanken über eine möglichst niedrige Steuerbelastung macht, sollte sich auch die Frage gefallen lassen, ob er auch für den Todesfall Vorkehrungen getroffen hat, sein Vermögen steueroptimal auf seine Erben zu übergeben.

So lohnt es sich zum Beispiel darüber nachzudenken, Vermögen schon zu Lebzeiten auf die vorgesehenen Erben zu übertragen oder das vorhandene Vermögen umzustrukturieren.

Wir von BLUT3 helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Vorstellungen auf ihre steuerlichen Konsequenzen zu durchleuchten und gegebenenfalls Alternativen aufzuzeigen.

„Niemand ist verpflichtet, sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“

Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906