Beratung bei den laufenden Geschäftsvorfällen

Umso ärgerlicher ist es, wenn wegen eines kleinen Fehlers auf einmal mehr Steuern gezahlt werden müssen.Gerade in der Umsatzsteuer ist zum Beispiel bei komplizierten Auslandssachverhalten das Risiko hoch, eine Rechnung mit unrichtigem Umsatzsteuerausweis zu schreiben.Auch kann hier die Missachtung bestimmter Nachweispflichten, z.B. bei Ausfuhrlieferungen, zum Problem werden.Um dieses zu vermeiden stehen wir unseren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite. Denn auch hier gilt unser Grundsatz:

Fragen Sie uns lieber 10-mal zuviel als einmal zu wenig!

„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.“

Amschel Meyer Rothschild, 1743-1812, deutscher Baron