Beratung zur Unternehmensnachfolge

Die Übergabe des eigenen Unternehmens an die nächste Generation ist stets auch mit der Übergabe von Verantwortung und Einfluss auf die Unternehmensführung verbunden. Regelmäßig stellt sich dann die Frage, ob der Betriebsübergeber seinen bisherigen Einfluss auf die Geschicke des Unternehmens weiterhin beibehalten möchte und gegebenenfalls wie die praktische Umsetzung der Unternehmensnachfolge geregelt werden soll. Bei der Ausarbeitung der in Frage kommenden Alternativen, der technischem Umsetzung sowie den steuerlichen Folgen stehen wir von BLUT3 unseren Mandanten gerne mit unserer Erfahrung zur Verfügung.

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen.“

Helmut Schmidt, geb. 23.12.1918, ehem. Deutscher Bundeskanzler