Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2004 entschieden, dass auch Steuerberater als Testamentsvollstrecker tätig werden dürfen (I ZR 182/02, BB 2005 S. 510). Als Berater, der über die finanzielle, familiäre und wirtschaftliche Situation des Erblassers in der Regel informiert ist, möchten wir uns daher anbieten, nun auch diese Tätigkeit für unsere Mandanten zu übernehmen.
„Die Kunst der Besteuerung besteht ganz einfach darin, die Gans so zu rupfen, dass man möglichst viele Federn bei möglichst wenig Geschrei erhält.“
Jean Baptiste Colbert, 1619-1683, Finanzminister Ludwig XIV.