Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2004 entschieden, dass auch Steuerberater als Testamentsvollstrecker tätig werden dürfen (I ZR 182/02, BB 2005 S. 510). Als Berater, der über die finanzielle, familiäre und wirtschaftliche Situation des Erblassers in der Regel informiert ist, möchten wir uns daher anbieten, nun auch diese Tätigkeit für unsere Mandanten zu übernehmen.
„Diejenigen Ausreden, in denen gesagt wird, warum die AG keine Steuern bezahlen kann, werden in einer so genannten Bilanz zusammengestellt.“
Kurt Tucholsky 09.01.1890 - 21.12.1935 dt. Journalist und Schriftsteller